|
Dienstplan |
|
|
Trotz der Begeisterung und dem Idealismus, den die Feuerwehrmänner an den Tag legten, schien es aber doch angebracht einen "Paragraphen" zur Durchführung der Disziplin in die Satzung aufzunehmen. So beschloss man: Wer zu einer Übung zu spät kommt zahlt 10 Pfg., ist er ohne Entschuldigung nicht erschienen 20 Pfg. Wer bei einem Brand ohne triftigen Grunde fehlt, zahlt 1 Mark Strafgeld.
Ab 1903 wurde der Übungsdienst Sonntagvormittags ab 6.00 Uhr abgehalten. |
|
Feuerwehr mp3-Dateien zum Download |
|
|